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Einkommensteuer

Persönliche Steuerpflicht

Einkommensteuer Die Einkommensteuer richtet sich an natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben (sog. Steuerinländer). Die Nationalität spielt dabei keine Rolle.

Ferner werden von der Einkommensteuer natürliche Personen ohne Wohnsitz oder gewöhlichen Aufenthalt im Inland erfasst, die eine Einkunftsquelle (z.B. vermietete Ferienimmobilie) im Inland haben (sog. Steuerausländer).

Darüber hinaus gibt es Sonderkonstellationen und bilaterale Doppelbesteueungsabkommen, die hier der Übersichtlichkeit wegen nicht betrachtet werden.

Was dann besteuert werden kann, ergibt sich aus der sachlichen Steuerpflicht. Sieben Einkunftsarten gibt es bei der Einkommensteuer. Für die Ferienvermietung (kurzfristige Beherbergungen) kommen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Gewerbebetrieb infrage.

Sachliche Steuerpflicht

Während man die Rechtsfolgen für eine Einordnung der Ferienvermietung (kurzfristige Beherbergungen) in Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung im Gesetz findet, ist es bei den Abgrenzungskriterien anders. Hier gilt es aus einer umfangreichen Rechtsprechung allgemein gültige Abgrenzungskriterien abzuleiten. Die Finanzverwaltung hat ihre Sichtweise zu einigen Konstellationen in den Einkommensteuerhinweisen veröffentlicht.

Verluste

Sollte es zudem um Verluste aus der Ferienvermietung gehen, kommen schnell die Themen Gewinnerzielungsabsicht (bei Gewinneinkünften) bzw. Total-Überschusserzielungsabsicht (bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) und Liebhaberei (Verluste wegen persönlicher Neigungen) hinzu. Wer Verluste geltend machen möchte, muss bei Zweifeln eine Gewinnerzielungs- bzw. Überschusserzielungsabsicht haben und glaubhaft machen können, z.B. durch eine Prognoserechnung. Das sind spezielle Themen, deren Grundlagen hier bereits den Rahmen sprengen würden und einer individuellen Steuerberatung vorbehalten sind.


Beratung

Wünschen Sie eine nähere Beratung zur Einkommensteuer so nehmen Sie bitte:

a) für ein kostenloses Kennenlern- bzw. Informationstelefonat (noch keine Beratung) eine Terminbuchung

oder

b) für eine kostenpflichtige Videocall-Online-Beratung hier eine Terminbuchung vor. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Privatvermieter (natürliche Personen) von Ferienimmobilien für kurzfristige Beherbergungen.