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Fewo-aktuell

Relevante aktuelle Infos zur Ferienvermietung:

Aktuelle Steuerinfos für private Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern


Finanzbehörde Hamburg & AirBnB

Freitag, 7.7.2023: Die Finanzbehörde Hamburg fragt die Buchungsdaten von 56.000 bundesweiten Nutzern bei AirBnB ab. Lesen Sie dazu den Focus-Artikel.

Die Abfrage ist außerhalb des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes.

Neue Anlage V-Fewo für Ferienwohnungen ab 2023

Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 wird es für vermietete Ferienwohnungen eine spezielle Anlage V zur Einkommensteuererklärung geben. Über Details informiere ich, wenn das Formular veröffentlicht ist.

Wachstumschancengesetz

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes sind auch Änderungen vorgesehen, die für private Ferienvermieter bedeutsam sein können. Erwähnenswert:

- Grundsätzlicher Verzicht auf Umsatzsteuererklärungen von Kleinunternehmern (mit Ausnahmen, u.a. § 13 b UStG) ab 2023

- Freigrenze ab 2024 für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von max. 1.000 €. Das kann nur bei einer gelegentlichen Ferienvermietung von Bedeutung sein.

Es bleibt abzuwarten, wie das Gesetz am Ende aussieht.

Grundstücks-GbR

In aller Kürze: Ab 1.1.24 gilt das MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts). Betroffen von den Änderungen sind auch die Grundstücks-Gesellschaften bürgerlichen Rechts.

U.a. sind Grundstücksverfügungen (Kaufverträge, Verkaufsverträge, Besicherungen) nur noch möglich, wenn die GbR mit ihrem Namen in das neue Gesellschaftsregister eingetragen ist. Das widerum ist nur mit Hilfe eines Notars möglich.

Das Gesamthandsrecht wird aufgegeben. Das Gesellschaftsvermögen steht nun der GbR zu.

Wer also in 2024 u.a. Grundstücksverfügungen als GbR vornehmen möchte, lässt die GbR frühzeitig ins Gesellschaftsregiser eintragen. Ab diesem Zeitpunkt ist es eine eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts).