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Fewo-aktuell

Relevante aktuelle Infos zur Ferienvermietung:

Aktuelle Steuerinfos für private Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern


Finanzbehörde Hamburg & AirBnB

Freitag, 7.7.2023: Die Finanzbehörde Hamburg fragt die Buchungsdaten von 56.000 bundesweiten Nutzern bei AirBnB ab. Lesen Sie dazu den Focus-Artikel.

Die Abfrage ist außerhalb des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes.

Neue Anlage V-Fewo für Ferienwohnungen ab 2023

Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 wird es für vermietete Ferienwohnungen eine spezielle Anlage V zur Einkommensteuererklärung geben. Über Details informiere ich, wenn das Formular veröffentlicht ist.

Hierzu wird ein Webinar angeboten!

Wachstumschancengesetz

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes sind auch Änderungen vorgesehen, die für private Ferienvermieter bedeutsam sein können. Erwähnenswert:

- Grundsätzlicher Verzicht auf Umsatzsteuererklärungen von Kleinunternehmern (mit Ausnahmen, u.a. § 13 b UStG) ab 2023

- Freigrenze ab 2024 für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von max. 1.000 €. Das kann nur bei einer gelegentlichen Ferienvermietung von Bedeutung sein.

Es bleibt abzuwarten, wie das Gesetz am Ende aussieht, denn es hat bislang nicht den Bundesrat passiert. Es liegt im Vermittlungsausschuss. Stand 21.2.2024: Nun scheint ein Kompromiss gefunden zu sein. Der Bundestag stimmt über das Gesetz am 23.2.2024 ab, der Bundesrat am 22.3.2024. Danach muss der Bundespräsident noch ran. Dann wäre das Gesetz inkraft getreten.

Grundstücks-GbR

In aller Kürze: Ab 1.1.24 gilt das MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts). Betroffen von den Änderungen sind auch die Grundstücks-Gesellschaften bürgerlichen Rechts.

U.a. sind Grundstücksverfügungen (Kaufverträge, Verkaufsverträge, Besicherungen) nur noch möglich, wenn die GbR mit ihrem Namen in das neue Gesellschaftsregister eingetragen ist. Das widerum ist nur mit Hilfe eines Notars möglich.

Das Gesamthandsrecht wird aufgegeben. Das Gesellschaftsvermögen steht nun der GbR zu.

Wer also in 2024 u.a. Grundstücksverfügungen als GbR vornehmen möchte, lässt die GbR frühzeitig ins Gesellschaftsregiser eintragen. Ab diesem Zeitpunkt ist es eine eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

Febr. 2024: Finanzämter und AirBnB

Big-Brother-Staat

Mittlerweile erhalten Mandanten Anfragen von Finanzämtern zur Versteuerung für Vermietungen, die über AirBnb abgewickelt wurden. Bezug genommen wird auf die Auswertung von Kontrollmaterial. Hintergrund sind Auskunftsersuchen, die deutsche Finanzbehörden (Hamburg stellvertretend für die anderen Bundesländer) an AirBnB gerichtet hatten. Letztinstanzlich hat der Europäische Gerichtshof den Auskunftsersuchen stattgegeben.

Die Nachfragen des Finanzamtes aufgrund des Kontrollmaterials lösen erhebliche Bürokratiekosten bei den Mandanten aus. Viele steuerehrliche Vermieter müssen darunter leiden, um einige wenige schwarze Schafe zu finden. Ich rechne bei meinen Mandanten durchschnittlich mit 2 Std. Bearbeitungszeit für die Zahlenaufbereitung und Beantwortung der Kontrollanfragen des Finanzamtes sowie der Klärung von Abweichungen. Und das mal 56.000 Anfragen bei AirBnB = Ca. 112.000 Bürokratiestunden nur auf Seiten der Steuerberater und ihrer Mandanten. Dazu kommt noch die Bearbeitungszeit in den Finanzämtern. Völlig unverhältnismäßig! - Dies ist ein Vorgeschmack auf die kommenden Auswertungen und Kontrollanfragen nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz.